| Hausordnung |
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Unsere Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Schullebens und hilft den Schülern, Lehrern, technischen Mitarbeitern und Eltern Formen des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit zu finden. Eine große Zusammenarbeit wird möglich, wenn alle zu gegenseitiger Achtung und Rücksicht bereit sind und die Eigenverantwortung für ihr Handeln übernehmen. (...) Die Stadt Groitzsch stellt das Gebäude, Gelände und Einrichtungen der Mittelschule Groitzsch, sowie die Schulturnhalle und den Sportplatz
1. Regeln für den Tagesablauf
1.1. Aktuelle Unterrichtszeiten
ist dies ab dem Pausenklingeln möglich. Der aufsichtsführende Lehrer entscheidet bei ungünstiger Witterung über das vorzeitige Einlassen der Schüler. Die Aufsicht beginnt um 7:15 Uhr.
1.3. Freistunden Ergeben sich Freistunden, darf der Unterricht anderer Klassen nicht gestört werden. Die Schüler halten sich auf dem Schulgelände oder in ihnen zugewiesenen Räumen (z.B. der Mensa) auf.
1.4. Verlassen des Schulgeländes Das Verlassen des Schulgeländes ist während der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich Pausen und Freistunden) nicht oder nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. Nach Ende des Unterrichts verlässt jeder Schüler das Schulgelände.
1.5. Das Schulgelände Zum Schulgelände gehören:
1.6. Garderobe Die Garderobe wird aus hygienischen Gründen an den dafür vorgesehenen Kleiderhaken außerhalb der Unterrichtsräume aufbewahrt und ist versichert. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in den Kleidungsstücken bleiben, die Schule haftet nicht bei Verlust. Kopfbedeckungen sind im Haus abzusetzen.
2. Regeln für den Unterricht
2.1. Stundenzeiten Beim Klingelzeichen zum Stundenbeginn sind alle Schüler an den Plätzen. Alle für das Fach benötigten Arbeitsmittel liegen bereit, Jacken befinden sich außerhalb des Raumes (s.Pkt. 1.6) Lehrern geschlossen werden. Sollte 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts der Lehrer nicht in der Klasse sein, so erkundigt sich der Klassensprecher im Sekretariat.
2.2. Ordnung und Sauberkeit Der vom Klassenleiter eingesetzte Ordnungsdienst wird im Klassenbuch vermerkt und ist für die Sauberkeit der Tafel und Schwämme verantwortlich. Darüber hinaus ist jeder Schüler zur Ordnung und Sauberkeit innerhalb der schulischen Gebäude und im Schulgelände verpflichtet. Dies gilt besonders für die Toiletten. Beschmutzungen und Beschädigungen werden geahndet.
3. Regeln für die Pausen
3.1. Pausen Die Pausen dienen der Erholung, dem Zimmerwechsel, der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde und dem Gang zur Toilette. Das Treffen mit schulfremden Personen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
3.2. kleine Pausen Die kleinen Pausen verbringen alle Schüler im Schulgebäude. Ausnahme ist der Wechsel zur Turnhalle oder dem Sportplatz.
3.3. große Pausen In den beiden großen Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. (Fahrradplatz ausgenommen) Die Schultaschen sollten, wenn möglich, im nachfolgenden Zimmer abgestellt werden. In diesen Pausen ist der Besuch der Mensa möglich
3.4. Hauspause Die Hauspause wird durch dreimaliges Abklingeln angezeigt.
4. Regeln für die Mensa
Der Aufenthalt in der Mensa dient nur zur Einnahme des dort erworbenen Essens. Jeder Schüler achtet auf eine angemessene Esskultur sowie auf Ordnung und Sauberkeit. Das Verlassen der Mensa durch den hinteren Ausgang ist für Mittelschüler nicht gestattet.
Es gelten folgende Essenszeiten:
5. Besondere Hinweise
5.1. Verhaltenshinweise / Schäden / Fundsachen Jeder Schüler ist für den Zustand der schulischen Räume und ihrer Einrichtungsgegenstände sowie für die Einhaltung der Hygiene und Sauberkeit mitverantwortlich. Wer sine Umgebung verschmutzt, handelt gemeinschaftswidrig und trägt die Folgen. Er kann zur Beseitigung herangezogen werden. Die Fenster im Klassenzimmer sind geschlossen zu halten. Sitzen auf den Tischen, Fensterbänken und den Heizkörpern ist untersagt. Für mutwillig oder fahrlässig angerichtete Schäden am öffentlichen Eigentum und am Eigentum anderer müssen die Erziehungsberechtigten aufkommen. Alle Schäden werden umgehend im Sekretariat beim Hausmeister gemeldet.
5.2. Verlassen des Klassenraumes Der im jeweiligen Klassenraum unterrichtende Lehrer sorgt dafür, dass der betreffende Raum in ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen wird. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle auf die Tische gestellt und kontrolliert, dass alle Fenster geschlossen sind. In allen Räumen befinden sich Belegungspläne zur Information.
5.3. Anordnungen / Verhalten auf Schulwegen Allen Anordnungen der Lehrer, des Hausmeisters, der Sekretärin u. der anderen technischen Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Außerhalb der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur zu schulischen Veranstaltungen oder nach Absprachen betreten werden. Im Schulhaus ist Rennen und Fangen aus Sicherheitsgründen verboten. Fachräume, Lehrmittelräumeund Sportstätten dürfen nur gemeinsam mit dem Fachlehrer betreten werden. Schülern ist das Betreten des Lehrerzimmers nur nach Aufforderung gestattet. Der Weg zwischen Schule und Turnhalle und umgekehrt, ist zügig und direkt unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen zurückzulegen. Einkäufe und Umwege sind nur mit ausdrücklicher geboten und alle Schüler sollen zur Vermeidung von Unfällen beitragen. 5.4. Mobiltelefone / Musik- und Fotogeräte Das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das heimliche Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Strafbestand Deshalb sind Mobiltelefone mit all ihren Funktionen (...) u.a. elektronische Unterhaltungsgeräte während des Schultages auf dem gesamten Schulgelände nicht in Betrieb. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Geräte eingezogen und sind von den Erziehungsberechtigten abzuholen. Notfalltelefone befinden sich im Sekretariat, im Lehrerzimmer und in den Turnhallen.
5.5. Sicherheitsvorschriften / Verbote Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, wie z.B. Messer, Waffen (auch Imitationen), Feuerzeuge, Zündhölzer, Feuerwerkskörper, Chemikalien usw. ist untersagt. Rauchen und die Einnahme oder das Vertreiben von Suchtmitteln sind im gesamten Schulgelände und auf den Unterrichtswegen allen Personen grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso bei allen Schulveranstaltungen, die nicht im Schulbereich stattfinden. Verbotene Gegenstände dürfen eingezogen werden, Spiele um Geld sind verboten. Die Schule ist ein politisch und religiös neutraler Ort. Das Verbreiten von politischen oder religiösen Schriften, CD´s usw. und das Tragen von verfassungsfeindlichen politischen Symbolen und Marken (...) sind verboten. Der Aufenthalt von Tieren auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt.
5.6. Fahrräder Die Fahrräder werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und stehen unter Versicherungsschutz. Auf dem Schulgelände werden die Fahrräder geschoben.
6. Verhalten bei Feueralarm
6.1. Alarm Bei Ertönen des Alarmsignals ist immer der Ernstfall anzunehmen. Die Schüler halten sich an die Anweisungen der Lehrer. Bei Feueralarm verlassen die Schüler unverzüglich mit dem Lehrer das Haus und warten in sicherem Abstand vor dem Gebäude. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen nicht behindert werden.
6.2. Fluchtplan Der Fluchtplan ist einzuhalten. es gelten die Aushänge im Schulhaus, über die alle Schüler belehrt werden.
7. Verstöße gegen die Hausordnung
(...) Bei Verstößen gegen die Hausordnung müssen die Schüler mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. (...) Entsprechende Maßnahmen regelt der Schulleiter. 8. Gültigkeit der Hausordnung
Diese Hausordnung wurde von Lehrern, Eltern und Schülern erarbeitet und in der Schulkonferenz am 29.03.2010 beschlossen (lt. § 43 (2) 2. Schulgesetz). Sie ist allen Schülern und Eltern bekannt zu geben (...) und tritt am 01.06.2010 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen sind nur auf Antrag durch Beschluss der Schulkonferenz möglich.
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